AGB´s


Allgemeine Geschäftsbedingungen von „Rocky Mountain and Friends“
Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Geschäftsbedingungen


O. Allgemeines und Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen und sonstige Leistungen, Services und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Basis und unter Geltung dieser Geschäftsbedingungen und sind für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gültig. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch durch eine Auftragsannahme nicht anerkannt.
  2. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen (z.B. Kostenvoranschläge, Muster usw.) sowie Informationen körperlicher und nicht körperlicher Art, bleiben Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


 I.    Angebot und Vertragsabschluss

  1.  In Prospekten, Anzeigen und anderen Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Der Käufer ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung/Abgabe gebunden. Der Verkäufer ist berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem die Annahme des Verkäufers dem Käufer zugeht.
  3. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt hat. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Erklärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen
  4. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie nachträgliche Vertragsabänderungen.


II. Preise

  1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
  2. Nach Zustandekommen des Vertrages ist ohne anderslautende Vereinbarung eine Preisänderung nicht möglich.


III. Zahlung/ Zahlungsverzug

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
  2. Zahlungen können nur in den Geschäftsräumen des Verkäufers oder durch Überweisung auf ein vom Verkäufer angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Servicemitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.
  3. Die Annahme von Schecks erfolgt nur Erfüllungshalber.
  4. Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  5. Verzugszinsen werden mit 5% über dem „Basiszinssatz“ berechnet.
  6. Der Käufer darf nur dann eigene Ansprüche gegen Ansprüche des Verkäufers aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Die Liefertermine können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, sie sind schriftlich anzugeben. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein neuer Liefertermin zu vereinbaren.
  2. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug.
  3. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z. B. Aufruhr, Betriebsstörungen, die auf die Fertigstellung von erheblichem Einfluss sind, Streik, Aussperrung, etc., tritt Lieferverzug nicht ein.
  4. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/ Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.


V. Abnahme

  1. Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.
  2. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz in Höhe von 15 % des Kaufpreises wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer kann jederzeit den Nachweis führen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  3. Wird der Kaufgegenstand bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für dabei am Kaufgegenstand entstandene Schäden. Dies gilt nicht, soweit den Käufer kein Verschulden trifft.


VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen Kaufgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware („Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer  unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann.
  3. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes kann der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Herausgabe der Sache verlangen, nachdem er vom Vertrag zurückgetreten ist.


VII. Gewährleistung

  1. Der Verkäufer leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit für eine Zeit von 2 Jahren ab Auslieferung. Durch eine Erfüllung des Gewährleistungsanspruches innerhalb der Gewährleistung verlängert sich diese nicht.
  2. Bei gebrauchten Kaufgegenständen ist die Gewährleistung des Verkäufers auf 1 Jahr begrenzt.
  3. Die dem Käufer bei Übergabe des Kaufgegenstandes bekannten Mängel und Abnutzungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Für Reparaturen wird eine Fehlerfreiheit von einem Jahr gewährt. Durch eine Erfüllung des Gewährleistungsanspruches innerhalb der Gewährleistung verlängert sich diese nicht.
  5. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er dem Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung / Abholung der Ware anzeigt.
  6. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht wurde(z. B. bei Wettbewerben und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch) oder zu gewerblichen Zwecken verwendet wurde.

Auch wenn auf Veranlassung des Käufers in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, die zu dem gerügten Mangel geführt haben oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat, besteht unsererseits keine Gewährleistungsverpflichtungen.

VIII. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit - ausgenommen in den Fällen nach Ziffer 1 - summenmäßig beschränkt auf die Höhe des  vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf EUR 100.000,– pro Schadensfall und insgesamt auf EUR 500.000,– aus dem Vertragsverhältnis.


IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die anderen Klauseln nicht.